Stellungnahme der Beratenden der unabhängigen Asylverfahrensberatung und besonderen Rechtsberatung in Sachsen
Jeden Tag beraten wir, die Beratenden der unabhängigen Asylverfahrensberatung (uAVB) und besonderen Rechtsberatung (bRB) in Sachsen, Menschen, die neu in Deutschland angekommen sind. Menschen, die, oft nach jahrelanger Flucht, traumatisiert, erschöpft und orientierungslos vor der Frage stehen: Soll ich einen Asylantrag stellen? Wie funktioniert das Asylverfahren? Welche Rechte habe ich? Gleichzeitig beraten wir Menschen, die nach längerer Zeit in Deutschland einen Asylantrag stellen und eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen möchten. Auch Menschen, deren Schutzstatus widerrufen werden soll, werden von uns beraten.
Nun steht dieses Bundesprogramm vor dem Aus. Wir sprechen uns eindeutig gegen die geplante signifikante Kürzung der bundesgeförderten unabhängigen AVB um 80 Prozent aus! Wir fordern die Bundesregierung auf, den am 06. Juli 2026 veröffentlichten Kabinettsentwurf zum Haushalt um die nötigen Mittel zur Sicherung des Bundesprogramms zu ergänzen!
Wir erklären den Ablauf des Asylverfahrens und informieren über Rechte und Pflichten. Wir hören die Geschichten der Schutzsuchenden an und besprechen im vertraulichen Einzelgespräch ihre individuelle Situation. Wir unterstützen Antragsstellende, ihre Fluchtgeschichte strukturiert und verständlich darzustellen, relevante Informationen zu identifizieren und ggf. Nachweise einzuholen. Denn eine gut vorbereitete Schilderung der Fluchtgeschichte ist essentiell für ein erfolgreiches Asylverfahren. Wir melden vorliegende Vulnerabilitäten an Aufnahmebehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und stellen so die Einhaltung von Verfahrensgarantien sicher.
Unsere Arbeit dient nicht nur den Asylsuchenden. Sie dient auch dem BAMF, welches Asylanträge prüft und darüber entscheidet. Sie dient außerdem den Verwaltungsgerichten, da wir professionell einschätzen, wann ein Rechtsmittel Erfolgsaussichten hat und wann nicht. Dies reduziert aussichtslose Klageverfahren. Gleichzeitig verhindern wir, dass fehlerhafte Entscheidungen rechtskräftig werden, weil Menschen ihre Rechte oder Verfahrensmöglichkeiten nicht kennen. Damit stärken wir den Rechtsstaat.
Stellt die Bundesregierung keine ausreichenden Fördermittel mehr zur Verfügung, droht die massive Einschränkung der unabhängigen Asylverfahrensberatung. Es existieren weder eine ausreichende Landesförderung noch kommunale Finanzierungsmodelle, die die Arbeit der unabhängigen Beratungsstellen sichern könnten. Auch wenn das BAMF seit dem 12. Juni selbst eine „amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft“ anbietet, die Asylsuchende über Verfahrensabläufe informieren soll, kann das Angebot unsere unabhängige Beratung nicht ersetzen: Eine Informationsveranstaltung bietet nur einen ersten Überblick; was Menschen darüber hinaus brauchen, ist die einzelfallbezogene Prüfung ihrer individuellen Situation.
Menschen sind komplex, Fluchtgründe und Asylverfahren sind es auch. Deswegen ist unsere Arbeit so relevant. Wir beraten unabhängig, vertraulich, individuell und ergebnisoffen. Diese individuelle Begleitung lässt sich nicht durch allgemeine Informationen ersetzen. Auch die Unabhängigkeit der Beratung, die von Ratsuchenden geschätzt wird, kann nicht durch das BAMF als beratende und über den Asylantrag entscheidende Behörde garantiert werden.
Das vom Bundestag am 27. Februar 2026 beschlossene GEAS-Anpassungsgesetz geht ausdrücklich davon aus, dass die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG fortbesteht. In der Begründung wird klargestellt, dass neben dem neuen Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft nach § 12b AsylG-E die Möglichkeit, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung in Anspruch zu nehmen, bestehen bleibt. Die Rechtsauskunft des BAMF reicht gleichzeitig nicht aus, um die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft ersetzt die unabhängige Beratung nicht, sondern ergänzt sie. Die nun im Haushaltsentwurf angedachte Fördersumme von fünf Millionen Euro ist nicht genug, um das Angebot der uAVB flächendeckendweiterzuführen und führt zu einer praktischen Abschaffung des Programms.
Fällt die uAVB/bRB weg, verschwindet in vielen Fällen das erste Glied der Beratungskette und es entsteht eine Lücke im Versorgungssystem, die durch andere, ebenfalls von Kürzungen betroffene Angebote, nicht geschlossen werden kann. Für viele Schutzsuchende bedeutet das, dass sie im Asylverfahren vollständig auf sich allein gestellt sind, da die Suche nach Anwält:innen häufig an Sprachbarrieren, Wissenslücken, fehlenden finanziellen Mitteln oder großen Entfernungen scheitert. Das Ende der uAVB/bRB ist nicht nur das Ende eines Beratungsangebots. Es bedeutet vielmehr den Verlust eines wesentlichen rechtsstaatlichen Korrektivs. Es trifft Schutzsuchende, deren Zugang zu einem fairen Asylverfahren massiveingeschränkt wird. Gerade in Sachsen hätte diese Entscheidung besonders schwerwiegende Folgen. Wir arbeiten in einem Bundesland, in dem demokratische Werte zunehmend unter Druck geraten und rechtsextreme Positionen immer stärker gesellschaftlichen und politischen Einfluss gewinnen. Gerade in diesem Kontext ist eine unabhängige Beratung von Asylsuchenden ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats.
Wir fordern deswegen die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung dauerhaft zu sichern. Ein Rechtsstaat braucht unabhängige Beratung. Wer sie abschafft, schwächt den Zugang zum Recht – und damit die Rechte der Schwächsten.
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Unterzeichnet von:
Maria Berghänel (Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.)
Luise Johanna Peters (Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.)
Franziska Wiebesiek (AGIUA e.V. Chemnitz)
Tara Bonyad (Sächsicher Flüchtlingsrat)
Kira Dornoff (Haus der sozialen Viefalt gGmbH)
Marie-Theres Maier (Haus der sozialen Viefalt gGmbH)
Hanne Tijman (Haus der sozialen Viefalt gGmbH)
Elisa Klammt (Haus der sozialen Vielfalt gGmbH)
Franziska Bauer (RosaLinde Leipzig e.V.)
Karina Brunner (Caritasverband Leipzig e.V.)
Esmaeil Saleki (AWO Chemnitz)
Tanja Bohne (AWO Chemnitz)
Antonia Horlacher (Internationaler Bund – IB Mitte gGmbH)
Katharina Osswald (Gerede e. V.)
