AGIUA e.V. Migrationssozial- und Jugendarbeit Chemnitz

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Glossar

Abschiebung
Ein Ausländer, der zur Ausreise verpflichtet ist, der aber nicht freiwillig ausreisen kann oder will oder dessen Ausreise überwacht werden muss, wird in Begleitung von Beamten der Bundespolizei in einen vorher bestimmten Staat gebracht, d.h. abgeschoben.
Die Überwachung wird insbesondere notwendig, wenn aus der Haft heraus die Ausreise organisiert wird, wenn eine freiwillige Ausreise innerhalb der Frist nicht vollzogen wurde, wenn der Ausländer mittellos und/oder ohne Passpapier ist, Angaben gefälscht oder verweigert hat oder der Verdacht besteht, dass er der Ausreisepflicht nicht nachkommen wird.
Abschiebungshaft
Nach §62 AufenthG ist ein Ausländer in Haft zu nehmen, wenn (a) seine Ausweisung vorbereitet werden muss und diese ohne Haft vereitelt werden würde oder (b) er ausreisepflichtig geworden ist und die Abschiebung auch durchführbar ist – d.h. keine Gründe für eine Duldung bestehen – und außerdem Anzeichen oder der Verdacht bestehen, dass er sich der Abschiebung entziehen will. Die Vorbereitungshaft (a) soll nicht mehr als 6 Wochen dauern, die Sicherungshaft (b) nicht mehr als 6 Monate. Die Sicherungshaft kann jedoch bis zu 18 Monaten verlängert werden, wenn der Ausländer selbst seine Abschiebung verhindert.
Asylrecht
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im verankertes Grundrecht im Art. 16aGG. Dem Grundsatz nach ist Asyl gleichbedeutend mit Schutz. Wessen Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen seiner politischen Überzeugung durch einen Hoheitsträger (Staat, eine Partei oder durch eine sonstige Organisation, welche auf dem Staatsgebiet oder auf Teilen desselben Hoheitsgewalt ausübt), bedroht ist, genießt ein Recht auf Asyl.
Außerschulische Jugendbildung
Nach §11 SGB VIII gehört die außerschulische Jugendbildung zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Sie ist gekennzeichnet durch vielfältige Strukturen und Formen und hohe Flexibilität, auch in der Fluktuation der Teilnehmer. Die Angebote sind freiwillig und von den Teilnehmern selbst- oder mitbestimmt, das Lernen ist auf Gruppen ausgerichtet und erfahrungsbezogen.
Diskriminierung
Diskriminierung bedeutet soziale Unterscheidung und Ungleichbehandlung, gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen im gesellschaftlichen Kontext.
Dublin III
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ersetzt das Dubliner Übereinkommen von 1990 (völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft sowie weiteren europäischen Staaten gestellten Asylantrages) und führt dessen Gedanken zur Asylzuständigkeit fort. Grundgedanke der Verordnung ist, dass jeder Asylsuchende nur einen Asylantrag innerhalb der Mitgliedsstaaten stellen können soll. Welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, wird durch die in der Verordnung genannten Kriterien bestimmt. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren durchgeführt und der Asylsuchende in den zuständigen Staat überstellt.
Duldung
Das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) und befristeten Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) vor. Die Duldung oder Aussetzung der Abschiebung nach §60a AufenthG ist kein echter legaler Aufenthaltstitel für Ausländer in Deutschland. Geduldete Ausländer sind de facto ausreisepflichtig, können lediglich auf Grund aktueller Hindernisse nicht abgeschoben werden. Entfallen die Hindernisse, kann die Abschiebung sofort vollzogen werden.
Fiktionsbescheinigung
Beantragt ein Ausländer, der sich zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig in Deutschland aufhält, einen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung dessen, so gilt sein bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung über seinen Antrag weiter. Die Fiktionsbescheinigung nach §81 AufenthG wird erteilt als Bestätigung, dass der Antragsteller sich weiter rechtmäßig hier aufhält. Er behält seine Rechte gemäß dem bisherigen Aufenthaltstitel. Ebenso wird diese Bescheinigung erteilt, wenn eine Verlängerung eines Titels verspätet nach Ablauf dessen beantragt wird oder ein Ausländer aus unerlaubtem Aufenthalt heraus einen Titel beantragt. Dann hat die Fiktionsbescheinigung den Status der Duldung bis zur Entscheidung.
Flüchtling
Als Flüchtling wird eine ausländische Person anerkannt, die im Gegensatz zum Migranten aufgrund der Tatsache, dass sie im eigenen Herkunftsland aus politischen Gründen oder aus den in der Genfer Flüchtlingskonvention definierten Gründen verfolgt wird und einen effektiven Schutz in ihrem eigenen Heimatstaat nicht beanspruchen kann oder aus Furcht, dort verfolgt zu werden, diesen nicht beanspruchen will. Der Flüchtlingsbegriff setzt voraus, dass die Person ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer verlassen musste und Schutz in einem fremden Land ersuchte.
Weiter gefasst wird der Begriff ebenfalls verwendet für Binnenflüchtlinge (die innerhalb ihrer Landesgrenzen geflohen sind), Klima- und Umweltflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge.
Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen bezeichnet eine Form des sozialen Lernens mit dem Ziel der interkulturellen Kompetenz. Als Teilziele gelten: bewusster und kritischer Umgang mit Stereotypen, Aufbau von Akzeptanz für andere Kulturen, Überwindung von Ethnozentrismus, Verständnis der eigenen Kulturverhaftung und Enkulturation und Fremdverstehen, um Kommunikation und Zusammenleben mit Menschen aus anderen Kulturen erfolgreich zu gestalten.
Interkulturelle Wochen
Die Interkulturelle Woche wird jährlich im Herbst bundesweit gefeiert. Hier organisieren sich Initiativen, Institutionen, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände zusammen mit Migranten, um mit Vorstellungen, Aktionen und informativen Veranstaltungen das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Religion in den Fokus zu rücken. Verschiedene deutsche Städte feiern eigene Interkulturelle Wochen mit eigenen regionalspezifischen Themen. So beging Chemnitz im letzten Jahr die Interkulturellen Wochen vom 17.09. bis zum 02.10.2011.
Jugendsozialarbeit
ist ein Überbegriff für alle sozialpädagogischen Angebote für junge Menschen mit sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung und fördert in den Bereichen schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration. Die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind: Jugendberufshilfe, Mobile Jugendarbeit / Streetwork, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Migration/Integration (Jugendmigrationsdienste, Jugendmigrationsarbeit), Jugendwohnen, Geschlechtsspezifische Arbeit/Gender.
Migrationshintergrund
Die amtlich korrekte Formulierung, um alle seit 1950 nach Deutschland eingewanderten Personen und deren Nachkommen zusammenzufassen, lautet „Menschen mit Migrationshintergrund“. Seit 2005 wird der Begriff immer häufiger verwendet und ist nicht mit „Ausländer“ gleichzusetzen. Er umfasst Flüchtlinge, ehemalige Gastarbeiter und auch Spätaussiedler, d.h. Deutsche, die nach Deutschland eingereist sind.
Rassismus
Rassismus deutet „Rasse“ in der einfachsten, biologistischen Bedeutung als grundsätzlichen bestimmenden Faktor menschlicher Fähigkeiten und Eigenschaften. Er beschränkt Mitglieder von verschiedenen Gruppen auf bestimmte biologische Merkmale und nutzt diese zur Unterscheidung und Wertung der Gruppen gegeneinander. Mit rassistischer Argumentation wird die Eigengruppe als höherwertig gegenüber anderen Gruppen eingeordnet, die Mitglieder der Eigengruppe unterschiedslos über Mitglieder „minderwertiger“ Gruppen gestellt.
SOR-SMC
SOR-SMC „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist eine Initiative von Schülerinnen und Schülern, die sich aktiv gegen jede Form von Diskriminierung einsetzen wollen. Es ist der Name des größten deutschen Schulnetzwerkes und zeichnet gleichzeitig als Titel im Wettbewerb an den Schulen diejenigen Einrichtungen aus, welche die festgesetzten Kriterien erfüllen. Diese sind: Einsatz zur nachhaltigen Verhinderung von Diskriminierung, insbesondere Rassismus; sofortige offene Auseinandersetzung mit Anzeichen von Diskriminierung an der Schule; einmal jährlich ein Projekt zum Thema Diskriminierung.
UMA
Unbegleitete minderjährige Ausländer sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne einen Sorgeberechtigten allein als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention gelten UMA als gleichwertig zu deutschen Kindern und Jugendlichen. Sie haben als Minderjährige in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), d.h. sie müssen vom ansässigen Jugendamt in Obhut genommen werden, es müssen eine Vormundschaft eingeleitet und Hilfen zur Erziehung beantragt werden.

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